Iris Spranger: Wir müssen die Unterschiede in der Rentenberechnung endlich beseitigen!
Es ist heute, im 23. Jahr nach der Wiedervereinigung ein unhaltbarer Zustand, dass gleiche Leistung in Ost und West in unserem Rentensystem immer noch nicht als gleich anerkannt wird. Und das, obwohl schon im Einigungsvertrag ein einheitliches Rentensystem versprochen wurde.
Das größte Ärgernis hierbei ist, dass der sogenannte Rentenwert, also der Wert eines Entgeltpunktes in der Rentenversicherung, in Ost und West unterschiedlich ist. Der Rentenwert Ost beträgt ab Juli 2013 25,74 Euro, der Rentenwert West 28,14 Euro.
Selbst die Schwarz-Gelbe Koalition hatte vor vier Jahren im Oktober 2009 das Problem erkannt und in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einzuführen“. Getan hat die Bundesregierung dazu aber gar nichts.
Unser Kanzlerkandidat Peer Steinbrück hat jedoch versichert, dass eine Bundesregierung mit ihm an der Spitze eine Angleichung der Renten in Ost und West herbeiführen wird. Bereits im Regierungsprogramm der SPD zur Bundestagswahl 2013 wird dazu auf das SPD-Konzept der stufenweisen Anpassung (endgültig bis zum Jahr 2020 – diesen Klammerzusatz vielleicht weglassen) der Ost-West-Renten hingewiesen.
Neben dieser Rentenanpassung wird sich die SPD in Zukunft auch mit dem Problem der Altersarmut weiter beschäftigen. Denn bereits jetzt gehen mehr als eine Dreiviertelmillion Rentner in Deutschland einer weiteren Erwerbstätigkeit nach, um über die Runden zu kommen.
Wenn man bedenkt, dass im Osten Deutschlands auch das Lohnniveau niedriger als im Westen ist, kommt man zu einer noch größeren Spreizung der zu erzielenden Renten. Daher ist unabdingbar, deutschlandweit auch einen Mindestlohn in Höhe von derzeit 8,50 Euro einzuführen.