Iris Spranger zeigt sich erfreut über die Ankündigung des landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mieterhöhungen, die seit dem 1.1.2017 in Kraft getreten sind, überprüfen zu wollen keine weiteren Mieterhöhungsverlangen aussprechen zu wollen.
Spranger: „Ich begrüße, dass sich die Vorstände und Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen auf dieses Verfahren geeinigt haben.
Mit der nun beschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsbaugesellschaften zeigt sich, dass Koalition und Senat ihre politischen Versprechen halten und wir in Berlin auch künftig sozialverträgliche Mieten gewährleisten werden.“
Spranger hatte in einer Pressemitteilung vom 1.2.2017 gefordert, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sich an die Beschlüsse der Koalitionsvereinbarung zu halten hätten und die Mieterhöhungen zurückzunehmen seien.
Im Koalitionsvertrag war u.a. festgelegt worden, dass bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als Sofortmaßnahmen u.a. die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt werden. Ferner dürfen Modernisierungen mit maximal sechs Prozent auf die Jahresmiete umgelegt werden.
Link zur Pressemitteilung vom 7.2.2017
V.i.S.d.P. Iris Spranger
Presse
Berliner Morgenpost: Berliner Senat will geplante Mieterhöhungen wieder stoppen; 7. Februar 2017
Pressemitteilung vom 1.2.2017
Iris Spranger will sozialverträgliche Mieten in Berlin gewährleisten:
Auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen sich an die Beschlüsse der Koalitionsvereinbarung halten
Angesichts der aktuell in den Medien verbreiteten Informationen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mutmaßlich erhöhte Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter*innen versandt haben sollen, die nicht den politischen Vorgaben der Koalitionsvereinbarung entsprechen, erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Iris Spranger:
„Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind die wichtigste Säule einer sozialen Wohnraumversorgung in Berlin und erfüllen einen Gemeinwohlauftrag.
Sie sollen die Wohnungsvergabe sozial gestalten und zu einer Dämpfung der Mietenentwicklung beitragen.
In der aktuellen Koalitionsvereinbarung vom 08. Dezember 2016 ist festgelegt, dass bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als Sofortmaßnahmen u.a. die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt werden.
Ferner dürfen Modernisierungen mit maximal sechs Prozent auf die Jahresmiete umgelegt werden.
Ich erwarte, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sich an diese politische Vorgabe halten.
Sollten die landeseigenen Wohnungsgesellschaften nach dem Inkrafttreten der Koalitionsvereinbarung höhere Mietforderungen an ihre Mieter*innen versandt haben, so fordere ich die Gesellschaften auf, diese Mieterhöhungsverlangen zurück zu nehmen.“
Link zur Pressemitteilung vom 1.2.2017
V.i.S.i.P Iris Spranger, MdA
Presse
Tagesspiegel: Rot-rot-grün will Mieterhöhungen zurückdrehen; 3. Februar 2017