In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 6. Juli 2017 redete ich u.a. zur 2. Lesung des Wohnraumgesetzes und zum CDU-Antrag „Masterplan Wohnen“.
Unser Ziel ist es, die Mietzuschüsse für Mieterinnen und Mieter in Sozialwohnungen auszuweiten. Künftig soll gelten: Wer mehr als 30 Prozent seines Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten ausgeben muss, kann für die Summe über dieser Grenze einen Zuschuss beantragen. Der Antrag zum Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. In dem Gesetz werden zudem rückwirkende Mieterhöhungen für diese Wohnungen untersagt.
Mit dem CDU-Antrag wollte die Opposition Regelungen und Rahmenbedingungen für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und den privaten Sektor fest schreiben. Für uns ist klar, dass auch privater Wohnungsbau sehr willkommen ist. Ziel muss es sein, Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Daher brauchen wir auch den geförderten Wohnungsbau. Der Antrag findet keine Mehrheit.
Redebeiträge auf RBB „im Parlament“:
13. Sitzung am 6. Juli 2017: Zur Änderung des Wohnraumgesetzes (2. Lesung) –
Zum CDU-Antrag „Masterplan Wohnen“