GELD FÜR CHANCENGLEICHHEIT

Der Landeshaushalt soll möglichst bald ausgeglichen sein. Der Schuldenberg muss getilgt werden. Die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse setzt enge Grenzen. Die Beschlüsse von Schwarz-Gelb treiben Länder und Kommunen – und vor allem die mit vielen Sonderaufgaben belastete Bundeshauptstadt – in finanzielle Engpässe.

In solch einem Szenario gilt es Prioritäten zu setzen. Als für den Etat zuständige Staatssekretärin sind die Abwägungen und Entscheidungen auch bei mir meist kompliziert und schwierig. Das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ gehört für mich von Anbeginn zu den unantastbaren Etatposten. Die gesellschaftlichen Defizite in diesem Bereich sind bekannt. Noch immer wird zum Beispiel zögerlich und hinhaltend über eine Quotenregelung bei Führungspositionen in der Wirtschaft diskutiert. Am Geld sollten unsere Bemühungen hier selbst in Zeiten knapper Kassen nicht scheitern.

So hat der Senat Anfang August eine Fortführung des „Berliner Programms“ für den Zeitraum 2012 bis 2015 beschlossen. Pro Jahr sollen hierfür rund 3,4 Millionen Euro ausgegeben werden. Die Hochschulen werden sich an der Finanzierung zu einem Drittel beteiligen.

Das Programm hat bereits dazu beigetragen, dass Berlin seit Jahren eine Spitzenposition bei der Besetzung von Professuren unter allen Bundesländern innehat – von 2001 bis 2009 wurde der Frauenanteil nahezu verdoppelt und beträgt jetzt immerhin 27,5 Prozent.

Ein Beleg dafür, dass Genderaspekte in Forschung und Lehre verankert werden und wesentlich zum Abbau struktureller Hemmnisse bei der Verwirklichung der Channcengleichheit für Frauen beitragen. Insoweit ist das weiterhin notwendige „Berliner Programm“ durchaus eine Erfolgsgeschichte.

Iris Spranger