Auf Betreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Architektenkammer Berlin wurde zwischen beiden ein Kooperationsvertrag geschlossen und eine kostenfreie Beratungsstelle für barrierefreies Wohnen installiert. Diese nimmt am 01. September 2021 ihre Arbeit auf.
Ich begrüße die Gründung dieser Beratungsstelle sehr, denn Barrierefreiheit ist die Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für alle. Es ist eine Qualitätssteigerung für alle. Hier werden die rechtlichen Anforderungen des barrierefreien Bauens geklärt und die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards erläutert.
Das Beratungsangebot bezieht sich auf öffentlich zugängliche Gebäude, auf Wohnungsbauten, Freiflächen und Außenräume der Baugrundstücke.
Die einstündige Erstberatung für Ratsuchende soll Hilfe zur Selbsthilfe vermitteln. Die Beratenden sind Architekten und Ingenieure/innen und erfahrene Verwaltungsmitarbeiter. Das Beratungsangebot richtet sich an Bauherren und Bauherrinnen und Entwurfsverfassende, die relativ früh die geforderte Barrierefreiheit in ihre Vorhaben einarbeiten möchten, um Konflikte zu vermeiden.
Ich wünsche mir sehr, dass diese Beratungsstelle gut angenommen wird und eine zusätzliche Informationsquelle für Interessierte ist.