Pressemitteilung
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wird klar, dass eine Präzisierung des Berliner Erschließungsgesetzes notwendig ist. Mit dem Urteil bestätigte das Gericht einen Entscheid vom Sommer 2016, in dem es geheißen hatte, dass Besitzer anliegender Grundstücke mit einer Kostenbeteiligung zu rechnen hätten, auch wenn die Straßen bereits vor dem 3. Oktober 1990 als sogenannte „Erschließungsanlage“ teilweise fertiggestellt worden waren.
Aus Sicht der baupolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Iris Spranger Grund zu handeln:
„Als wir 2012 das Straßenausbaubeitragsgesetz nach langwierigem politischem Streit wieder abschafften, glaubten wir das Thema sei damit erledigt. In dem konkreten Fall in Gatow geht es jedoch um eine Situation, die viele Grundstücksbesitzer insbesondere in den Außenbezirken betrifft und damit enorme Sprengkraft besitzt.
Wir sollten den entscheidenden Paragrafen zügig präzisieren und die im Erschließungsbeitragsgesetz enthaltenen strittigen Passagen so entschärfen, dass ähnliche Fälle nicht mehr vorkommen können.
Denn besonders hart wären jene betroffen, die zum Teil schon seit Jahrzehnten in ihrem Eigenheim leben und häufig auf derartig finanzielle Mehrbelastungen gar nicht vorbereitet sind. Die ersten sorgevollen Anrufe habe ich aus meinem Wahlkreis in Mahlsdorf bereits erhalten. Hier ist nicht nur Haltung, sondern eine klare Linie des Senats gefragt.“
Das Urteil behandelt konkret den Fall um die Straße „Am Kinderdorf“ in Gatow. Diese war vor dem Stichtag am 3.10.1990 zunächst als Provisorium erschlossen, jedoch erst später vollständig fertiggestellt worden. Die Kläger sollten jeweils anteilig 2.589 Euro bezahlen.
V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA
Link zur Pressemitteilung vom 5.1.2018
Presse:
LichtenbergMarzahnPlus: Spranger zu Erschließungsgesetz; 7. Januar 2018
Morgenpost: Urteil zu Straßenausbau – Klagewelle erwartet; 23. Dezember 2017