Nachbesserung des Zweckentfremdungs-Verbotsgesetzes: Der Schutz von Wohnraum bekommt größte Priorität!

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Koalitionsfraktionen haben im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen für eine Überarbeitung des Gesetzestextes gestimmt, der zum 1.Mai 2018 in Kraft treten wird. Dazu erklären die drei Sprecherinnen Iris Spranger (SPD-Fraktion, Sprecherin für Wohnen und Mieten), Katalin Gennburg (Fraktion DIE LINKE, Sprecherin für Stadtentwicklung und Tourismus) und Katrin Schmidberger (Grünen-Fraktion, Sprecherin für Wohnen und Mieten):

„Die Koalition hat sich für die generelle Beibehaltung der Genehmigungspflicht von kurzzeitig vermieteten selbstgenutztem Wohnraum entschieden. Sie führt zudem eine Registrierungspflicht ein, wie der Gesetzentwurf des Senats dies bereits vorsieht. Damit wird einerseits zugelassen, seine Wohnung Dritten zu überlassen, andererseits aber das Geschäftsmodell „Ferienwohnungen“ so weit wie möglich unterbunden. Auch das sogenannte „Homesharing“ ist weiterhin möglich.

Bei den Zweit- beziehungsweise Nebenwohnungen wird die Möglichkeit diese als Ferienwohnungen zu vermieten auf 90 Tage eingeschränkt. Damit soll dem Trend entgegen gewirkt werden, dass Wohnungen in Berlin gekauft, und mit dem Vermieten als Ferienwohnung die Kredite schneller abbezahlt werden statt sie normal zu vermieten. Auch hier gilt: das gesetzlich geregelte Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum ist auch Milieuschutz.

Bestehender Wohnraum wird zukünftig vor Abriss und spekulativem Leerstand stärker geschützt. Bisher galt, dass bei einem Abriss jeder beliebige Neubau als Ersatzwohnraum anerkannt werden musste. Hier hat die Koalition für eine Verschärfung des Gesetzentwurfes des Senats gestimmt: Nur wenn neuer Wohnraum im gleichen Bezirk und mit vergleichbaren Mietpreisen geschaffen wird, soll dieser als Ersatzwohnraum anerkannt werden. So wollen wir den finanziellen Fehlanreiz beseitigen, der bisher bestand, weil keinerlei Bedingungen an den Ersatzwohnraum gestellt wurden.

Ebenso werden die Geldbußen bei Verstößen – nach Münchner Vorbild – auf bis zu 500.000 Euro erhöht. Denn Abriss, spekulativer Leerstand oder illegale Ferienwohnungen sind oft so profitabel, dass die bisher verhängten Geldstrafen einfach hingenommen werden.

Abgeschafft wird die sogenannte Genehmigungsfiktion. Mit dieser Regelung sollten Genehmigungen für Ferienwohnungen automatisch als erteilt gelten, wenn die Bezirksämter nicht binnen 14 Wochen widersprechen. Zudem werden die genehmigungsfreien Leerstands-Fristen von sechs auf drei Monate verkürzt.

Auch werden die Regeln zum Rückbau und zur Wiederherstellung von Wohnraum nach Verstößen gegen das Zweckentfremdungs-Verbotsgesetz verschärft.

Um Verstöße gegen das Gesetz bei wiederholter Missachtung zukünftig schlagkräftiger ahnden zu können, wird ein so genanntes Treuhänder-Modell eingeführt: Wird der Aufforderung zur Beseitigung einer Zweckentfremdung nicht nachgekommen und helfen andere Sanktionen nicht, dann soll zukünftig als letztes Mittel ein Treuhänder für die entsprechenden Wohnungen oder Gebäude eingesetzt werden. Der Treuhänder sorgt dann für die Sicherung der Wohnnutzung.

Mit all diesen gesetzlichen Änderungen nutzen wir als Rot-Rot-Grün die zur Verfügung stehenden Mittel, um eine konsequente Wohnungspolitik im Sinne der Mieter*innen zu machen.“

V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA / Pressestelle SPD-Fraktion Berlin

Link zur Presseerklärung vom 12. März 2018

Presse:
Berliner Morgenpost: Verbot der Zweckentfremdung wird neu geregelt; 13. März 2018
Märkische Oderzeitung: Bald neue Regelung für Vermietung in Berlin; 12. März 2018
Berliner Zeitung: Rot-rot-grün hat ein Herz für Homesharer; 12. März 2018