Gestern wurde das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ durch die Senatsverwaltung für Inneres für rechtlich zulässig erklärt. Eine inhaltliche Bewertung des Volksbegehrens ist damit nicht verbunden. Ich werbe klar gegen die pauschale Vergesellschaftung von Wohnraum!
Berlin ist attraktiv und zieht Menschen an. Das ist toll, denn es beweist wie sehr unsere Stadt geschätzt wird: für seine tolerante und offene Art. Durch das Wachstum der Stadt muss aber logischerweise auch ein Wachstum des Wohnungsangebots einhergehen. Das ist einzig durch Bau zu bewerkstelligen. Vergesellschaftung bringt uns keine einzige neue Wohnung!
Die Berliner Mieten sind in den letzten Jahren aufgrund der erhöhten Nachfrage stark gestiegen. Um hier eine fünfjährige Atempause zu verschaffen, haben wir den Mietenstopp für fünf Jahre eingeführt. Das sind fünf Jahre, die wiederum intensiv für den Neubau genutzt werden müssen.
Und wir üben als Land Berlin Vorkaufsrechte aus, wo dies möglich ist, um günstigen Wohnraum in Milieuschutzgebieten zu sichern. Sowohl für diese Käufe als auch für den Neubau wird viel Geld benötigt. Geld, dass uns fehlen würde, müssten wir marktübliche Entschädigungswerte für Vergesellschaftung aufbringen.
Die breite Vergesellschaftung von Wohneigentum würde also nicht zu leistbaren Mieten führen, da das Angebot in Summe nicht steigen könnte. Der richtige Dreiklang für die wachsende Stadt lautet: Bauen – Kaufen – Deckeln!
Der Senat muss das Prüfergebnis der Senatsverwaltung innerhalb der nächsten zwei Wochen beschließen.