Der Bund hat neue Nothilfen für die vom Teil-Lockdown im November betroffenen Branchen eingerichtet. Diese werden über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de angeboten.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Antragsberechtigt sind KMU aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb sowie Gemeinnützige Einrichtungen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind. Förderfähig sind betriebliche Fixkosten.