Ich begrüße es, dass die Änderungen im Rettungsdienstgesetz bisher gute Ergebnisse gezeigt haben. Die Sonderregelung wurde im Frühjahr dieses Jahres beschlossen und ist eine Reaktion auf die Herausforderungen, die im Berliner Rettungsdienst unter anderem durch erheblichen Personalmangel und eine stetig steigende Zahl an Anrufen bestehen.
Seit April 2023 dürfen Rettungswagen in Berlin bei weniger gravierenden Fällen auch von nur zwei Rettungssanitäter*innen besetzt sein. Zuvor musste immer auch ein Notfallsanitäter dabei sein. Die Mehrheit der Mitarbeiter*innen der Feuerwehr sind Rettungssanitäter, diese haben lediglich eine dreimonatige medizinische Ausbildung abgeschlossen. Die Ausbildung zum Notfallsanitäter dauert hingegen drei Jahre. Seitdem die neue Besetzung angewandt wird, musste in nur sechs Prozent der Fälle ein Notarzt oder eine Notärztin nachgefordert werden.
Diese Änderungen haben äußerst positive Effekte. Dadurch können die Ressourcen des Rettungsdienstes effizienter eingesetzt werden, damit notfallmedizinische Hilfe auch zuverlässig dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Durch die gewonnene Flexibilität können wir sicherstellen, dass Berlinerinnen und Berliner sich im Notfall darauf verlassen können, dass schnell ein Rettungswagen zur Stelle ist.
Eine Entlastung der Feuerwehr ist auch deshalb dringend notwendig, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht übermäßig belastet werden, auch durch die Herausforderungen bei der Erfüllung von Hauptstadtaufgaben. Mit ihrer wichtigen Arbeit sorgen sie dafür, dass die Menschen in Berlin im Notfall gut versorgt sind. Dafür verdienen sie unser aller Dank und Anerkennung.