Dass junge Menschen schon ab 16 Jahren an den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus teilnehmen können, ist mir seit Langem ein wichtiges Anliegen. Wählen zu können ist ein entscheidender Beitrag zur Partizipation junger Menschen in unserer Demokratie. Viele Jugendliche sind an politischen Themen interessiert und engagieren sich für ihre Ziele. Es ist wichtig, dass sie bei den Wahlen ihre Stimme abgeben können, damit ihre Anliegen auch in der Landespolitik vertreten werden und sie die Zukunft des Landes mitgestalten können. Ich bin mir sicher, dass die Möglichkeit, wählen zu können, das Interesse an Politik bei jungen Menschen weiter stärkt. Damit zeigen wir ihnen: Eure Stimme zählt und kann etwas bewirken; wir trauen Euch zu, Verantwortung zu übernehmen.
In dieser Woche habe ich daher den Gesetzentwurf zum Thema „Wählen ab 16“ vorgestellt. Wenn nun nach dem Senat auch das Berliner Abgeordnetenhaus zustimmt, können bei der nächsten Berlin-Wahl auch 50.000 junge Berlinerinnen und Berliner zwischen 16 und 18 Jahren teilnehmen und unsere Demokratie aktiv mitgestalten. Darauf haben wir als SPD lange hingearbeitet.
An den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen dürfen 16-Jährige in Berlin bereits teilnehmen. In sechs Bundesländern darf bei Landtagswahlen schon ab 16 Jahren gewählt werden, unter anderem in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg.