Lesen Sie meinen Gastbeitrag zu den aktuellen Debatten über den Berliner Wohnungsmarkt in der Berliner Zeitung vom 06.02.2019.
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Spranger: Entlastung einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter!
Neufassung der AV Wohnen beschlossen
In dieser Woche wurde vom Berliner Senat die Neufassung der Anwendungsvorschrift (AV) Wohnen beschlossen. Damit wurden die Einbeziehung kleiner Wohnungen unter 40m² und der mittleren Wohnlagen in die Richtsätze der AV-Wohnen deutlich erhöht.
Die bau-, mieten- und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Iris Spranger erklärt dazu:
„Wir können durch diese Neuregelung 18.000 Familien und 16.000 Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern eine Entlastung ihrer Mietzahlungen zusichern. Gleichzeitig werden durch die Neuregelung der AV-Wohnen Rechte der Betroffenen in den Kostensenkungsverfahren gestärkt.
Mir ist es wichtig, dass wir durch diese Maßnahmen weiter die soziale Mischung der Kieze und den sozialen Zusammenhalt in unserer Stadt sichern.“
V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA
Link zur Pressemitteilung der SPD-Fraktion Berlin vom 7. November 2017
Spranger: Bahnflächen strategisch für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung nutzen!
Auf Antrag der Regierungskoalition von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hat das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen, dass zukünftig ungenutzte Bahnflächen in eine strategische Stadtentwicklungsplanung einzubeziehen sind. Dazu soll ein öffentlich zugängliches Kataster eingerichtet werden.
Die baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Iris Spranger, dazu:
„Mit unserem Beschluss, künftig über nicht mehr genutzte und entwidmete Bahnflächen ein Potential für eine konstruktive Stadtentwicklung zu schaffen, werden wir gerade für den Bereich des sozialen Wohnungsbaus und bei der Schaffung der dazu gehörigen sozialen Infrastruktur, wie Schulen, Kitas, Jugendclubs oder Seniorenheimen, zusätzliche Flächen zur Verfügung haben.
Es ist wichtig und richtig, dass das Land Berlin und die Bezirke den Zugriff auf diese Flächen haben, um den zukünftigen Ansprüchen der wachsenden Stadt genüge zu tragen.“
Mit der Deutschen Bahn und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) soll eine Vereinbarung über den Umgang mit Plänen zur Stilllegung, zum Verkauf und zur Entwidmung der Bahnflächen abgeschlossen werden. Dabei sind die Bezirke frühzeitig über eine geplante Entwidmung zu informieren und eine Stellungnahme zu erarbeiten. Der Berliner Senat soll im Rahmen einer vorausschauenden Liegenschaftspolitik stets den Ankauf entwidmeter Bahnflächen prüfen. Im Fokus soll hier insbesondere die Wohnraumversorgung, soziale Infrastruktur sowie Grün- und Freiflächenversorgung (Kleingärten) stehen. Ein gezielter Ankauf oder ein Vorkaufsrecht sollte bei positiver Prüfung erfolgen.
V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA
Plenarsitzung am 6.7.2017
In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 6. Juli 2017 redete ich u.a. zur 2. Lesung des Wohnraumgesetzes und zum CDU-Antrag „Masterplan Wohnen“.
Unser Ziel ist es, die Mietzuschüsse für Mieterinnen und Mieter in Sozialwohnungen auszuweiten. Künftig soll gelten: Wer mehr als 30 Prozent seines Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten ausgeben muss, kann für die Summe über dieser Grenze einen Zuschuss beantragen. Der Antrag zum Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. In dem Gesetz werden zudem rückwirkende Mieterhöhungen für diese Wohnungen untersagt.
Mit dem CDU-Antrag wollte die Opposition Regelungen und Rahmenbedingungen für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und den privaten Sektor fest schreiben. Für uns ist klar, dass auch privater Wohnungsbau sehr willkommen ist. Ziel muss es sein, Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Daher brauchen wir auch den geförderten Wohnungsbau. Der Antrag findet keine Mehrheit.
Redebeiträge auf RBB „im Parlament“:
13. Sitzung am 6. Juli 2017: Zur Änderung des Wohnraumgesetzes (2. Lesung) –
Zum CDU-Antrag „Masterplan Wohnen“
Anhörung der Deutschen Wohnen
Am Mittwoch, dem 15. Februar 2017 fand die Anhörung der Deutschen Wohnen im Bauausschuss statt (die Berliner Abendschau berichtete am 15.2.2017 ausführlich). Im Anschluss äußerten sich alle Abgeordneten enttäuscht, dass nicht der Vorstand selbst Stellung zu den seit Monaten erhobenen Vorwürfen nahm, sondern lediglich die Pressesprecherin an der Sitzung teilnahm.
Ich sage allen Betroffenen zu, mich auch weiterhin für die Mieterbelange einzusetzen und werde mir auch weiterhin direkt vor Ort in Bild über die Zustände in den Wohnungen machen.
Presse:
Bild: Scharfe Abrechnung im Bauausschuss – „Deutsche Wohnen“ lehnt Mietspiegel ab; 16.2.2017
Berliner Morgenpost: „Deutsche Wohnen“ weist Kritik an Mieterhöhungen ab; 16.2.2017
RBB Abendschau: „Deutsche Wohnen“ muss vor Bauauschuss; 15.2.2017
Berliner Zeitung: Alle sind sauer auf die „Deutsche Wohnen“; 14.2.2017
Iris Spranger im Tagesspiegel: Es gibt noch viel zu tun
Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Berliner wie das der Stadtentwicklung. SPD-Abgeordnete Iris Spranger rechtfertigt den bisherigen Kurs der Sozialdemokraten und verspricht eine gerechtere Zukunft.
„Unsere politischen Ziele sind seit jeher am Leitbild einer sozialen Gerechtigkeit und Ausgewogenheit orientiert, auch und gerade in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Bezahlbares Wohnen für alle Bewohnerinnen und Bewohner, und das nicht nur am Stadtrand oder gar in weiter entfernten Umlandgemeinden, ist ein wesentlicher Teil einer sozialen Stadtentwicklung.
Das seit mehreren Jahren anhaltende Wachstum in der Stadt ist einerseits wohltuend und chancenreich, andererseits aber auch herausfordernd. Für immer mehr Menschen, die in unserer vielfältigen und reizvollen Stadt leben möchten, müssen wir verlässliche Rahmenbedingungen gerade in der Grundversorgung schaffen. Genügend Wohnraum und bezahlbare Mieten gehören unbedingt dazu.
In den letzten Jahren haben wir im Rahmen unserer Regierungsverantwortung bereits mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Mieten nicht ins Uferlose steigen, der Wohnungsneubau richtig in die Spur kommt und der Mieterschutz gestärkt wird. Folgenden Maßnahmen wurden schon umgesetzt: die Kappungsgrenzen bei den Sozialmieten, das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das Mietenbündnis mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Einrichtung eines Wohnungsneubaufonds. Für die Eigenbedarfskündigung soll es strengere Regeln geben und Baugenehmigungen sollen künftig schneller erteilt werden können.
Der Bund muss mehr Verantwortung für die Wohnungspolitik in den Großstädten übernehmen.
Ferner haben wir alle Ermächtigungen des Bundes zur Verbesserung des Mieterschutzes konsequent umgesetzt. So war Berlin das erste Bundesland, welches im Juni 2015 die Mietpreisbremse eingeführt hat. Da dieses Instrument bisher nicht wirksam genug ist, setzen wir uns auf Bundesebene für eine Nachbesserung im Sinne eines verstärkten Mieterschutzes ein. Ferner nehmen wir Einfluss auf die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag mit Blick auf ihre gesamtstaatliche Verantwortung, in dem sie gerade die Großstädte wie Berlin bei der Bewältigung einer nachhaltigen Wohnungs- und Mietenpolitik finanziell stärker als bisher unterstützen.
Mit den landeseigenen Wohnungsgesellschaften wurden neben dem Mietenbündnis weitere Zielvereinbarungen abgeschlossen, die Zahl der landeseigenen Wohnungen mit bezahlbaren Mieten für große Teile der Bevölkerung soll von heute 300.000 auf dann 400.000 Wohnungen steigen.
Milieuschutzgebiete sind das beste Mittel, um soziale Vielfalt zu erhalten.
Wir möchten keine „Londoner oder Pariser Verhältnisse“ in Berlin, wo Menschen sogar mit einem mittleren Einkommen es sich nicht leisten können, in der Stadt zu wohnen. Berlin lebt von der Durchmischung in den Kiezen. Um das Ausmaß der sozialen Verdrängung zumindest einzudämmen, wurden in Berlin insgesamt bislang 26 so genannte „Milieuschutzgebiete“ erlassen (Soziale Erhaltungsgebiete). Das Instrument zielt auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. In diesen Gebieten gilt auch die Umwandlungsverordnung, die eine Umwandlung von (preisgünstigen) Miet- in Eigentumswohnungen erschweren soll.
Der Wohnungsneubau und somit ein deutlich größeres Angebot an Wohnungen führt zu einer „nachhaltigen Entspannung“ auf dem Wohnungsmarkt. Hieran arbeiten wir mit Hochdruck und haben in den jüngsten Haushaltsbeschlüssen über 1,4 Mrd. Euro für die Neubauförderung, die Eigenkapitalaufstockung der landeseigenen Gesellschaften sowie für den Mietenausgleich im Sozialwohnungsbestand zur Verfügung gestellt.
Städtebauliche Verträge mit privaten Investroren sollen die Einstiegsmieten deckeln
Auch die per Gesetz beschlossene Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung soll Unterversorgung und soziale Verdrängung vermeiden: Die Sozialmieten werden bei 30 Prozent des Nettoeinkommens gekappt. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften müssen bei Wiedervermietung mindestens 55 Prozent an Personen mit besonders niedrigem Einkommen vermieten. Sie müssen ferner bei Neubauvorhaben mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen errichten. Bei Neubauvorhaben durch private Investoren, auf die Berlin angesichts des immer noch ungebremsten Wachstums angewiesen ist, sollen auch in Innenstadtgebieten in der Regel zumindest 25 Prozent der Wohnungen mit Einstiegsmieten von 6,00 € – 6,50 € errichtet werden. Dieses Ziel kann grundsätzlich über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen erreicht werden.
Wir müssen und wir werden dafür sorgen, dass keine soziale Schieflage in der Stadt entsteht. Wir stehen für soziale Mischung und sozialen Ausgleich in allen Stadtgebieten.
Im Gespräch: Berlin bezahlbar – Das ist unsere Aufgabe
Das Berliner Stadtblatt führte ein Interview mit Iris Spranger zum Thema „Bezahlbare Mieten“ – Spranger: „Das ist und bleibt unsere wichtige Aufgabe“
Lesen Sie hier das ganze Interview:
Als eines der wichtigen Ziele der Berliner SPD bezeichnet Iris Spranger, Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus für Bauen, Wohnen Mieten, die konsequente Umsetzung der Mietpreisbremse. Wir sprachen mit der Abgeordneten, die auch Spitzenkandidatin für die Wahl zum Abgeord-netenhaus am 18.September in Marzahn Hellersdorf ist.
Vor gut einem Jahr wurde das Mietrechtsnovellierungsgesetz beschlossen. Wie ist die Situation?
Iris Spranger: Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom April 2015 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Miethöhe für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnungen auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Außerdem wurde das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung bei Einschaltung eines Immobilienmaklers durchgesetzt, was ebenfalls eine Begrenzung des Mietanstiegs bewirkt. Trotz dieser Maßnahmen ist aber ein wirksamer Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten weiterhin erforderlich.
Also muss noch nachgebessert werden?
Iris Spranger: Die Festlegungen dieses Gesetzes haben schon Wirkung gezeigt. Natürlich geht das alles nicht von heute auf morgen. Wir haben beispielsweise jetzt zusätzliches Personal eingestellt, um die Situation vor Ort zu überprüfen und den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unsere neue Gesetzesinitiative zur Dämpfung der Mietenentwicklung und die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen baut auf den bisherigen Initiativen auf und verbessert die Bedingungen für die Mieter. Das Ziel ist klar: Wir als SPD wollen und werden die finanzielle Überforderung aller Mieterinnen und Mieter verhindern.
Aber sieht die Realität nicht anders aus?
Iris Spranger: Nein, Realität ist, dass wir wirklich sehr viel machen. Mieterschutz ist in einer Stadt wie Berlin einfach existenziell. Mehr als 70 Prozent unserer Einwohner sind Mieter. Es ist doch selbstverständlich, für alle unsere Bürgerinnen und Bürger langfristige Sicherheit für ihr Wohnungen und gleichzeitig auch deren Bezahlbarkeit anzustreben. Auch die neue Berliner Initiative im Bundesrat belegt überzeugend unser Engagement. Da sind wir sozusagen in einer Vorreiterrolle.
Welche Initiativen und Maßnahmen meinen Sie?
Iris Spranger: Um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu verbessern, werden die Vermieter bereits bei Mietbeginn verpflichtet, alle Tatsachen mitzuteilen, die die Zulässigkeit der Miethöhe betreffen. Dazu gehört auch, dass bei neuen Mietverträgen die Vormiete offengelegt werden muss. Eine wirkungsvolle Maßnahme ist auch, dass die 15prozentige Mietersteigerung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nur noch in einem Zeitraum von vier Jahren möglich sein kann. Weiterhin werden mögliche jährliche Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen von elf auf acht Prozent im Rahmen der für die Wohnung aufgewendeten Kosten gesenkt. Gleichzeitig wird auch der Mieterschutz vor überhöhten Mietforderungen im Wirtschaftsstrafgesetz verbessert. Es ist also ein sehr anspruchsvolles Paket von vielen Einzelmaßnahmen für die Mieter.
Und für Neubauten gilt das alles nicht?
Iris Spranger: Bei Neubauprojekten haben wir die Möglichkeit, schon in der Planungsphase klar unsere Vorstellungen einzubringen. Und das bedeutet beispielsweise: etwa 30 Prozent der neugebauten Wohnungen müssen im bezahlbaren Bereich konzipiert sein.
Welche Vorstellungen gibt es eigentlich für die Eigenheimbesitzer und den individuellen Neubau. Bleiben diese bei Ihren Initiativen außen vor?
Iris Spranger: Ganz und gar nicht. Hausbesitzer und Häuslebauer erhalten natürlich viel Unterstützung. Sie sind bei der Verwirklichung unseres Zieles, schnell neuen Wohnraum zu schaffen, vor großer Bedeutung. Sie helfen mit großem persönlichen Engagement und ihrer Risikobereitschaft, die angespannte Lage auch dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Schnellere Bewilligung beim Bau von Eigenheimen fördert die Initiativen. Beispielsweise wurden im vergangenen Jahr mehr als 1500 Anträge für neue Eigenheime auf den Weg gebracht. Eine Spitzenzahl für Marzahn-Hellersdorf, und wir begrüßen und fördern das. Mit guten Konditionen über die IBB können beispielsweise Modernisierungs- und Neubauprogramme realisiert werden. Jeder der sich für privates Bauen entscheidet, hat unsere Unterstützung. Und natürlich schauen wir, dass die Infrastruktur in den Siedlungsgebieten den Erfordernissen von Jung und Alt entspricht. Das bedeutet weiter daran zu arbeiten Barrierefreiheit im Alltagsleben zu realisieren, Absenkung von Bordsteinen zum Beispiel, Sicherheit und Sauberkeit auf den täglichen Wegen zu garantieren und einen guten öffentlichen Nahverkehr zu haben, am besten mit einem 10 Minutentakt von Straßenbahn und Bussen in den Spitzenzeiten. Aber wir verlieren wir nicht aus den Augen: Bezahlbare Mieten das ist und bleibt unsere wichtige Aufgabe in der Mieterstadt Berlin.
Im Parlament: Debatte über Wohn- und Mietenpolitik
In der Plenarsitzung am 24. September 2015 behandelten die Abgeordneten in der Aktuelle Stunde das Thema Wohn- und Mietenpolitik in Berlin, den Kompromiss zum Mietenvolksentscheid und die Neubauoffensive des Senats.
Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel betonte, dass unter Kenntnisnahme des Bevölkerungswachstums in der Stadt, „man dort, wo man Neubau forciere, höher, schneller und dichter gebaut werden müsse, um die Freiflächen und grünen Oasen in der Stadt erhalten zu können.“ In diesem Jahr erwarte er bis 80.000 Neuberliner.
Vorausgegangen war eine Debatte der Abgeordneten über die Einigung des Senats mit den Initiatoren des Mietenvolksentscheids und die aktuellen Entwicklungen am Wohnungsmarkt. Iris Spranger machte als baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion deutlich, dass man stolz auf das Erreichte sein könne und von der Opposition erwarte, dass man dies auch honoriere. Immerhin hätten Linkspartei und Grüne die Ziele des Mietenvolksentscheids geteilt – nun müsse man auch den Kompromiss mittragen.
Rede von Iris Spranger am 24. September 2015 in der Aktuellen Stunde: RBB „Im Parlament“
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