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Das Abgeordnetenhaus von Berlin – Hintergrundwissen
Das Plenum
Das Plenum des Berliner Abgeordnetenhauses ist das höchste Organ des Parlaments und tritt in ordentlichen Sitzungen alle zwei Wochen zusammen. Eine Ausnahme bilden die Parlamentsferien. Traditioneller Sitzungstag der Berliner Volksvertretung ist der Donnerstag. Die Sitzungstermine des laufenden Kalenderjahres finden sie hier.
Die Sitzungen werden vom Präsidenten einberufen und sind grundsätzlich öffentlich. Nur in Ausnahmeverfahren kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden im Plenarsaal des Parlaments statt. Im ehemaligen Preußischen Landtag ist dies der modernste Raum des historischen Gebäudes. Informationen zum Besuch einer Plenarsitzung sind über den Besucherdienst zu erhalten.
Die Tagesordnung für die Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses wird zwei Tage vor dem Plenum vom Ältestenrat festgelegt. Dabei gibt es in der Regel eine bestimmte Reihenfolge:
Mündliche Anfragen, Spontane Fragestunde, Aktuelle Stunde, Prioritäten, Gesetzesberatungen in der II bzw. I. Lesung, Große Anfragen, Berichte, Beschlussempfehlungen, Vorlagen – zur Kenntnisnahme-, Anträge, Vorlagen – zur Beschlussfassung.
Die Tagesordnung der kommenden Tagung und die Protokolle der letzten Plenarsitzungen erhalten Sie in der Parlamentsdokumentation. Iris Sprangers Reden im Plenum finden Sie hier.
Die Ausschüsse
Die Ausschüsse nehmen einen wesentlichen Teil des parlamentarischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesses ein. In ihnen werden die Vorlagen und Anträge, die an sie vom Abgeordnetenhaus überwiesen werden, für die Beschlussfassung im Plenum vorzubereiten. Zusätzlich zu den vom Abgeordnetenhaus übertragenen Aufgaben können die Ausschüsse aus eigener Initiative Fragen besprechen, die sich auf ihren Geschäftsbereich beziehen.
Das Abgeordnetenhaus setzt grundsätzlich für jeden Geschäftsbereich des Senats einen ständigen Ausschuss ein. Iris Spranger ist im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen, sowie im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz tätig. Die einzelnen Fraktionen sind entsprechend ihrer Stärke in den Ausschüssen vertreten. Mit wenigen Ausnahmen (Petitionsausschuss, Hauptausschuss, Beteiligungsmanagement und -controlling) sind die Sitzungen der Ausschüsse öffentlich.
Daneben können Sonderausschüsse für einzelne Angelegenheiten, die von Fachleuten gesondert bearbeitet werden sollen, eingesetzt werden. Untersuchungsausschüsse werden zur Aufklärung von Vorkommnissen und Missständen im Lande bestellt. Besondere Bedeutung hat der Petitionsausschuss. Er geht Beschwerden über Behörden, Einrichtungen und Mitarbeiter des Landes Berlin nach. Er kann auch Vorschläge zur Landesgesetzgebung aufgreifen.